Rezeptbestellung

Rezeptbestellung für Dauermedikamente


Das e-Rezept wird verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten zum 01.01.2024 eingeführt, das bedeutet, dass nur noch Ausnahmen (Privatrezepte, BTM-Verordnungen, Rezepte für Hilfsmittel und Verbandmaterialien) in Papierform ausgedruckt werden können und in der Praxis abgeholt werden müssen (ein Versand an eine Apotheke ist ausnahmslos nicht mehr möglich!) - alle anderen Rezepte werden ausschließlich online an einen Zentralserver versandt und können in der von Ihnen ausgewählten Apotheke gegen dortiger Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte abgeholt oder ggf. bestellt werden.


Die Bestellzeiten bei uns bleiben gleich (also, Bestellung vor 10 Uhr = theoretische Abholung, wenn vorrätig, in der Apotheke ab 15 Uhr und Bestellung nach 10 Uhr = theoretische Abholung, wenn vorrätig, am folgenden Werktag ab 9 Uhr).


Es ist wichtig zu wissen, dass wir aus technischen Gründen KEINE Rezeptbestellungen mehr bearbeiten/versenden können, wenn Ihre Krankenversichertenkarte noch nicht hier eingelesen worden ist!

Insofern müssen Sie leider am Anfang eines jeden neuen Quartals (Januar, April, Juli und Oktober) oder vor Benötigung eines Medikamentes Ihre Karte hier einlesen lassen! Bitte haben Sie Ihren Tablettenbestand im Auge; wir können Medikamente 10 Tage vor Ausgang rezeptieren.


Eine Bitte zum Schluss: Beachten Sie, dass weder wir für die Technik, noch die Einführung des e-Rezeptes und den damit einhergehenden Bedingungen verantwortlich sind! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns einen reibungslosen Start in diesen neuen technischen Abschnitt!